Unser Schutzkonzept
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Einleitung
Unser Schutzkonzept wurde in Anlehnung an das Rahmenschutzkonzept des bundesweiten Netzwerks Offene Jugendarbeit (bOJA) entwickelt. Es soll als Leitfaden und Unterstützung für alle Mitarbeitenden und Partner dienen, um einen sicheren Rahmen für unsere Arbeit zu schaffen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Prävention, klare Verhaltensrichtlinien und ein effektives Fallmanagement im Verdachtsfall.
Kwadr.at und Megapoint – Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
Das Jugendkulturzentrum kwadr.at und die Trendsporthalle Megapoint bieten ein breites Spektrum an Aktivitäten für Kinder und Jugendliche an. Neben Konzerten, Workshops, einem Proberaum mit Tonaufnahmestudio, Gaming- und eSports-Angeboten und einem Live-Stream-Studio im kwadr.at, steht im Megapoint ein moderner Skatepark zur Verfügung. Beide Einrichtungen sind Orte der Begegnung, des Austauschs und der persönlichen Entwicklung. Ebenfalls dienen die Einrichtungen als Schutzräume. Dieses Schutzkonzept soll beiden Einrichtungen dienen.
Grundlagen des Schutzkonzepts
Rechtlicher Rahmen in Österreich
In Österreich sind Gewalt und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verboten. Unser Schutzkonzept orientiert sich an den relevanten Gesetzen, darunter das Verfassungsrecht, das Kindschaftsrecht, die Kinder- und Jugendhilfe, die Gewaltschutzgesetze und das Strafrecht. Diese gesetzlichen Vorgaben verpflichten uns als Einrichtung, Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu ergreifen und deren Wohl in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen.
Verständnis von Gewaltformen
Wir unterscheiden verschiedene Formen von Gewalt, die alle gleichermaßen ernst genommen werden:
- Körperliche Gewalt: jegliche Form der physischen Schädigung, sei es durch Schläge, Schütteln oder den Einsatz von Gegenständen.
- Sexualisierte Gewalt: erzwungene oder manipulierte sexuelle Handlungen, einschließlich der Verleitung zu solchen Handlungen und der Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material.
- Psychische Gewalt: emotionaler Missbrauch, einschließlich Demütigung, Einschüchterung, Isolierung und Ignorieren.
- Vernachlässigung: Vorenthaltung notwendiger Pflege und Unterstützung trotz der Möglichkeit, diese zu gewähren.
- Institutionelle Gewalt: Machtmissbrauch innerhalb der Einrichtung, der die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen missachtet.
- Genderspezifische Gewalt: Gewalt aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung.
Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Unsere Standards orientieren sich u.a. an international anerkannten Vorgaben von „Keeping Children Safe“ sowie des bundesweiten Netzwerk für Offene Jugendarbeit bOJA. Diese umfassen:
- Ein schriftliches Schutzkonzept, das die Nulltoleranz gegenüber Misshandlungen betont und Maßnahmen zur Verhinderung von Risiken festlegt.
- Klar definierte Verantwortlichkeiten, Schulungen und Fortbildungen zur Prävention, ein Verhaltenskodex und gründliche Prüfprozesse bei Neueinstellungen.
- Organisationsweite Präventionsmaßnahmen und Meldeverfahren für Missbrauchsfälle sowie regelmäßige Risikobewertungen.
- Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Schutzmaßnahmen, Ernennung von Schutzbeauftragten und Mechanismen zur Umsetzung des Schutzkonzepts.
Anwendungsbereiche des Schutzkonzepts
Unser Schutzkonzept gilt für alle Bereiche der Organisation, einschließlich der Leitung, Mitarbeitenden und der Zusammenarbeit mit Partnern und Kooperationsprojekten. Es umfasst:
- Das gesamte Personal, einschließlich Ehrenamtlicher und Freiberufler.
- Alle Aktivitäten und Veranstaltungen, die wir durchführen oder unterstützen.
- Die Nutzung von Räumlichkeiten und Infrastruktur.
- Die Zusammenarbeit mit externen Partnern und Förderern.
Kommunikationsstandards
Im Rahmen des Betriebs der Jugendzentren sind klare Kommunikationsstandards und eine sorgfältige Pressearbeit essenziell, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Durch die Einhaltung folgender Kommunikationsstandards und einer verantwortungsbewussten Pressearbeit können die Jugendzentren einen sicheren und unterstützenden Rahmen bieten, der das Wohl der Kinder und Jugendlichen stets in den Vordergrund stellt.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle persönlichen Informationen und Identitäten der Kinder und Jugendlichen müssen vertraulich behandelt und geschützt werden.
Fotos und Videos, die unmündige Minderjährige zeigen, dürfen nur mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.
Transparente Kommunikation
Die Kommunikation mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist offen und transparent. Informationen über Programme, Aktivitäten und Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig und verständlich weitergegeben werden.
In Fällen von Vorfällen oder Beschwerden müssen Eltern zeitnah und umfassend informiert werden.
Schulung und Sensibilisierung:
Alle Mitarbeitenden sollten regelmäßig Schulungen zum Thema Kinderschutz und sichere Kommunikation absolvieren. Sensibilisierung für die richtige Ansprache und Darstellung von Kindern und Jugendlichen in der öffentlichen Kommunikation ist wichtig, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen und öffentliche Statements sollten sorgfältig formuliert werden, um die Privatsphäre und die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren.
In Berichten über spezifische Vorfälle dürfen keine persönlichen Informationen veröffentlicht werden, die Rückschlüsse auf die betroffenen Minderjährigen zulassen.
Soziale Medien
Bei der Nutzung sozialer Medien müssen dieselben Standards gelten wie bei anderen Kommunikationsmitteln. Besonders sensible Daten und Bilder sollten nicht ohne entsprechende Genehmigungen geteilt werden.
Kommentare und Beiträge auf Social-Media-Kanälen des Jugendzentrums sollten regelmäßig moderiert werden, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.
Das Schutzkonzept von kwadr.at und Megapoint
Gemäß den Vorgaben des bundesweiten Netzwerks für Offene Jugendarbeit, orientiern wir uns wie eingangserwähnt an den inhaltlichen Eckpfeilern für Schutzkonzepte in der OJA, Demnach werden die Punkte der Risikoanalyse, der Präventionsmaßnahmen, der Abläufe bei Verdachtsfällen, sowie der Dokumantation und Bewertung folgend behandelt.
Risikoanalyse
Eine umfassende Risikoanalyse ist in den Einrichtungen essenziell, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren. Diese Analyse umfasst:
- Auswahl und Management von Mitarbeitenden: Sicherstellung, dass nur geeignete Personen eingestellt werden. Bereits in Bewerbungsgesprächen wird die Haltung zu Gewalt aktiv sondiert.
- Aus- und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen zur Prävention und zum Umgang mit Verdachtsfällen.
- Beschwerdemöglichkeiten: Bereitstellung von sicheren und anonymen Wegen für Kinder und Jugendliche, um Beschwerden zu äußern.
- Aktivitäten und Veranstaltungen: Bewertung der Sicherheitsrisiken bei allen Aktivitäten.
- Räumlichkeiten: Sicherstellung, dass alle Räumlichkeiten den Sicherheitsstandards entsprechen.
- Öffentlichkeitsarbeit und Social Media: Sensibler Umgang mit persönlichen Daten und Bildern der Kinder und Jugendlichen.
Präventionsmaßnahmen
Die schutzbeauftragten Personen
In unseren Einrichtungen wurden Schutzbeauftragte ernannt, die über umfassende Kenntnisse in Gewaltprävention und Kinderrechten verfügen. Sie sind zentrale Ansprechpersonen für alle Belange des Kinderschutzes. Ihre Aufgaben umfassen:
- Schulungen für das Personal zu organisieren.
- Verdachtsfälle zu bearbeiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Regelmäßige Treffen zur Abstimmung der Schutzmaßnahmen.
Standards für die Mitarbeitenden und die Leitung
Alle Mitarbeitenden sowie die Geschäftsführung unterzeichnen einen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieser Kodex umfasst Verpflichtungen zu einem gewaltfreiem Miteinander, Respekt und zur Einhaltung der Schutzstandards. Weitere Maßnahmen umfassen:
- Gründliche Überprüfung aller neuen Mitarbeitenden, einschließlich Strafregisterauszug.
- Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zur Prävention von Gewalt.
- Klare Regeln für den Umgang mit Nähe und Distanz zu den Jugendlichen.
Richtlinien für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit
Unsere Öffentlichkeitsarbeit respektiert die Würde und Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen. Es werden nur mit Zustimmung der Betroffenen Medieninhalte erstellt und veröffentlicht, die die Rechte und die Sicherheit der Kinder gewährleisten. Zu den Richtlinien gehören:
- Zustimmung der Kinder und Jugendlichen oder deren Erziehungsberechtigten vor der Veröffentlichung von Medieninhalten.
- Sensibler Umgang mit Bildern und Daten, insbesondere bei gefährdeten Kindern.
Vereinbarungen für den Besuch von Veranstaltungen mit Jugendlichen
Veranstaltungsbesuche mit Jugendlichen unterliegen strengen Regeln. Dies umfasst die Aufsichtspflicht, Maßnahmen bei Übernachtungen, den Umgang mit Alkohol und Nikotin sowie die Auswahl geeigneter Methoden und Spiele. Konkret:
- Aufsichtspflicht: Sicherstellung einer kontinuierlichen und angemessenen Beaufsichtigung.
- Übernachtungen: Geschlechtergetrennte Schlaf- und Sanitärräume, Nachtwachen und Notfallpläne.
- Alkohol und Nikotin: Klare Regeln und Vorbildfunktion der Betreuenden.
- Methoden und Spiele: Sensible Auswahl, um die Grenzen und das Wohlbefinden der Jugendlichen zu respektieren.
Maßnahmen bei Kooperationen und Projekten
Bei allen Kooperationen und Projekten wird unser Schutzkonzept konsequent angewendet. Partner werden auf unsere Standards hingewiesen, und es wird auf eine sensible Darstellung der beteiligten Jugendlichen geachtet. Dazu gehört:
- Klare vertragliche Vereinbarungen, die die Einhaltung unseres Schutzkonzepts sicherstellen.
- Sensibilisierung der Partner für unsere Standards und Erwartungen.
- Regelmäßige Überprüfung der Zusammenarbeit auf Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Beschwerdemanagement und Partizipation
Wir fördern die aktive Partizipation der Jugendlichen und bieten ihnen Möglichkeiten zur Beschwerde und Mitbestimmung. Ansprechpersonen und Beschwerdewege werden klar kommuniziert. Maßnahmen umfassen:
- Bereitstellung von anonymen und sicheren Meldekanälen.
- Regelmäßige Befragungen der Jugendlichen zu ihrer Zufriedenheit und ihren Anliegen.
- Sichtbare Aushänge mit den Kontaktdaten der Schutzbeauftragten und externen Anlaufstellen.
Maßnahmen für kwadr.at und Megapoint
Unsere Einrichtungen verpflichten sich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts. Dies beinhaltet regelmäßige Schulungen und Workshops für Mitarbeitende und die Überprüfung der Maßnahmen. Konkret:
- Regelmäßige Fortbildungen zu Themen wie Gewaltprävention, Kinderschutz und Konfliktmanagement.
- Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Einbindung aller Beteiligten.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Schutzkonzepts.
Maßnahmen im Verdachtsfall
Jeder Verdachtsfall wird ernst genommen und gemäß einem klar definierten Prozess behandelt. Schutzbeauftragte führen die ersten Klärungen durch und entscheiden über die weiteren Schritte in Absprache mit der Leitung und ggf. externen Stellen. Der Prozess umfasst:
- Meldung: Sofortige Meldung von Verdachtsfällen an die Schutzbeauftragten.
- Ermittlung: Durchführung der ersten Klärungen und Einbeziehung externer Stellen bei Bedarf
- Maßnahmen: Ergreifen von Schutzmaßnahmen für die betroffenen Kinder und Jugendliche, einschließlich vorübergehender Suspendierung von Mitarbeitenden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen.
- Dokumentation: Sorgfältige Dokumentation aller Schritte und Entscheidungen.
Jeder Vorwurf, Verdacht oder Hinweis auf Gewalt, Missbrauch oder sexuelle Übergriffe wird ernst genommen, dokumentiert und es wird ihm nachgegangen. Deswegen ist es notwendig, dass sich jede Freiwillige Person und alle angestellten Beschäftigten sowie sonstige, externe DienstleisterInnen an die vorgegebenen Richtlinien halten. Besonders wichtig ist es, vertrauenswürdig zu handeln und die im Vertrauen erhaltenen Informationen nur mit den Menschen zu teilen, die dafür zuständig sind.
Wann soll berichtet werden?
- Wenn jemand beschuldigt wird, gewalttätig gegenüber Kindern/Jugendlichen zu sein, sie zu missbrauchen oder sexueller Übergriffe beschuldigt wird.
- Wenn ein Kind bzw. Jugendliche selbst darüber sprechen, missbraucht worden zu sein.
- Wenn Beschäftigte beschuldigt werden, Kindern und Jugendlichen gegenüber gewalttätig zu sein, sie zu missbrauchen oder sexuell übergriffig zu sein.
- Wenn Kinder und Jugendliche durch nachhaltige Veränderung ihrer typischen Verhaltensweisen und/oder ihrer Art die Beziehungen zu gestalten, auffallen.
- Wenn eine besondere eigene emotionale Beteiligung oder Veränderung in der Haltung gegenüber den anvertrauten Kindern/Jugendlichen wahrgenommen wird.
Umgang mit Meldungen von Gewalt, Missbrauch oder sexuellen Übergriffen durch Kinder und Jugendliche
Wenn Kinder bzw. Jugendliche sich an MitarbeiterInnen wenden und Gewalt, Missbrauch oder sexuelle Übergriffe melden, müssen folgende Schritte beachtet werden:
- Bedachtes Reagieren: Es ist wichtig, ruhig und besonnen zu handeln.
- Versicherung des richtigen Handelns: Den Kindern und Jugendlichen muss versichert werden, dass es richtig war, sich den Mitarbeiter*innen anzuvertrauen.
- Keine voreiligen Versprechen: Es dürfen keine voreiligen Versprechen abgegeben werden.
- Vertraulichkeit und Kontakt: Wird Verschwiegenheit zugesagt, muss diese eingehalten werden. Es ist wichtig, in Kontakt mit den Kindern bzw. den Jugendlichen zu bleiben, um weitere Schritte zu besprechen. Oft ist es besser, sich zunächst beraten zu lassen und dann erneut das Gespräch zu suchen, um die Zustimmung für weitere Maßnahmen zu erhalten. Voreilige Interventionen können traumatisierend sein, und Kinder/Jugendliche könnten die Konsequenzen ihrer Offenheit als Strafe empfinden und in weiterer Folge schweigen.
- Ernstnehmen der Aussagen: Das Gesagte sollte ernst genommen werden, auch wenn es schwer zu glauben ist. Es ist wichtig, zuzuhören und das Gesagte ernst zu nehmen.
Nächste Schritte:
- Kontaktaufnahme mit Schutzbeauftragten: Die Schutzbeauftragten der Organisation oder andere vertrauenswürdige Fachkräfte sollten kontaktiert werden.
- Sicherung des Kindes/Jugendlichen: Es muss sichergestellt werden, dass das Kind bzw. die Jugendlichen in Sicherheit sind. Sollte medizinische Hilfe notwendig sein, müssen die behandelnden ÄrztInnen informiert werden, dass es sich um ein Schutzthema handelt.
- Information der Eltern/Obsorgeberechtigten: Die Eltern oder Obsorgeberechtigten des Kindes bzw. der Jugendlichen sollten erst nach Rücksprache mit den Schutzbeauftragten der Organisation über die weiteren Schritte informiert werden.
- Dokumentation der Aussagen: Die Aussagen aus dem Gespräch sollten schriftlich dokumentiert werden.
- Fortlaufender Kontakt: Der Kontakt zum Kind/Jugendlichen sollte aufrechterhalten werden, um sicherzustellen, dass es nicht „schutzlos“ der Dynamik der Ereignisse ausgesetzt ist. Vertrauenspersonen im Sinne einer Anwaltschaft des betroffenen Kindes/Jugendlichen können hilfreich sein, insbesondere, wenn Kinder/Jugendliche ihre Wünsche und Ängste nicht oder kaum artikulieren können.
Fallmanagement – System
Ernennung der Schutzbeauftragten
Für die Rolle der Vertrauensperson werden bestimmte Anforderungen gestellt, um den Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Berufliche Grundqualifikationen im Bereich der Sozialen Arbeit sind erforderlich. Zusätzlich sind Kenntnisse und Fortbildungen in der Prävention von Gewalt und sexualisierter Gewalt sowie eine sexualpädagogische Ausbildung wünschenswert. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit der sexuellen Entwicklung bei Jungen und Mädchen. Fähigkeiten in der Gesprächsführung in Krisensituationen und der Deeskalation bei Gewalt, einschließlich sexualisierter Gewalt, sind ebenfalls von Bedeutung.
Ein reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität sowie ein umfassendes Verständnis der eigenen Organisation, ihrer Strukturen und Hierarchien sind essenziell. Gute Vernetzungen zu Fachkreisen und Hilfsstellen sind ebenfalls wichtig. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollten Vertrauenspersonen in der Lage sein, an sie herangetragene Fälle neutral und objektiv zu behandeln.
Ein „Tandem-Modell“ kann erwogen werden, bei dem eine interne Vertrauensperson und eine externe Expertin oder ein externer Experte gemeinsam arbeiten und Entscheidungen abstimmen. Idealerweise besteht das Team aus einer Frau und einem Mann, um eine umfassende Perspektive zu gewährleisten.
Fallmanagement Prozedere
Wenn eine Verdachtsmeldung im Jugendzentrum eingeht wird diese umgehend an die Schutzbeauftragte Person weitergeleitet. In allen Fällen führt die Schutzbeauftragte Person die ersten Klärungen durch und entscheidet in Absprache mit der Leitung über die weiteren Schritte. Die/Der Schutzbeauftragte informiert die betroffenen Personen über die einzelnen Schritte unter Einhaltung relevanter Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten
Wer meldet einen Verdacht?
MitarbeiterInnen
Kinder / Jugendliche vertrauen sich selbst an
Die Organisation wird von Dritten über einen Verdacht informiert
Mögliche Arten:
Interner Verdachtsfall in der Organisation: Verdacht betrifft Mitarbeitende oder Personen, die im Auftrag der Organisation in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten, zum Beispiel: Mitarbeitende, Freiwillige, Leitungsteam, Vorstand des Vereins
Verdacht erhärtet: Suspendierung des/der Beschäftigten bis zur endgültigen Klärung
Verstoß gegen Verhaltenskodex ohne strafrechtliche Relevanz: Gespräch mit dem/der Beschäftigten
Bei strafrechtlicher Relevanz
• Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe
• Anzeige an Polizei oder Staatsanwaltschaft
Verdacht entkräftet: Klärende Gespräche mit allen Betroffenen und involvierten Personen, um den Fall abzuschließen
Externer Verdachtsfall: Verdacht bezieht sich auf Personen/Organisationen/Institutionen, die außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit beziehungsweise Verantwortung der Organisation liegen
Gespräch mit der/dem Schutzbeauftragen beziehungsweise der Leitung der Organisation: Hilfe für das Kind sicherstellen
an kompetente Stelle übergeben (Kinderschutzzentrum, Kinder- und Jugendhilfe)
Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe
Dokumentation und Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und angepasst. Alle Vorfälle werden dokumentiert und ausgewertet, um kontinuierlich aus den Erfahrungen zu lernen und die Schutzmaßnahmen zu verbessern. Unser Ziel ist es, einen sicheren Raum für alle Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen zu gewährleisten. Maßnahmen umfassen:
- Dokumentation: Systematische Erfassung und Archivierung aller relevanten Vorfälle und Maßnahmen.
- Berichterstattung: Regelmäßige Berichte der Schutzbeauftragten an die Geschäftsführung.
- Evaluation: Alle drei Jahre eine umfassende Evaluation des Schutzkonzepts, einschließlich einer neuen Risikoanalyse und Anpassung der Maßnahmen.
- Die konkrete Dokumentation aller Vorfälle in den Jugendzentren erfolgt durch Tagesberichte.
Verpflichtungserklärung
Folgend findet sich die Verpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in unserer Organisation von allen Angestellten, und Freiwilligen (PraktikantInnen, ZivildienerInnen u.dgl.), sowie der Leitung schriftlich unterfertigt wird.
Verpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Ich verpflichte mich hiermit, die Prinzipien und Maßnahmen des Schutzkonzepts für das Jugendkulturzentrum kwadr.at und die Indoor Skatehalle Megapoint zu respektieren und zu befolgen. Mein Handeln und Verhalten wird stets darauf ausgerichtet sein, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und sie vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen.
Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich:
- Zum Wohl der Kinder und Jugendlichen beizutragen:
Ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen. - Die Meinungen und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und sie als Persönlichkeiten zu fördern.
- Alle Kinder und Jugendlichen mit Respekt zu behandeln und gewaltfreie erzieherische Maßnahmen anzuwenden.
- Die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ einzuhalten:
Nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass immer ein weiterer Erwachsener anwesend oder in Reichweite ist, wenn ich mit einem Kind oder Jugendlichen im Einzelsetting arbeite. - Die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen zu respektieren:
Beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit die Menschenwürde zu achten und sorgsam mit persönlichen Daten umzugehen. - Einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz zu pflegen:
Sensibel mit sexualisiertem Verhalten umzugehen und sexuellen Grenzverletzungen entschieden entgegenzutreten. - Den Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuhalten:
Den Verhaltenskodex zu befolgen und für dessen Bekanntmachung und Beachtung in meinem Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. - Auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort zu reagieren und diese den Schutzbeauftragten unmittelbar zur Kenntnis zu bringen.
Ich verpflichte mich, niemals:
- Meine Position oder meinen Einfluss auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen zu missbrauchen.
- Kinder oder Jugendliche körperlich, sexuell oder emotional zu misshandeln oder auszubeuten.
- Ein Kind oder Jugendlichen unangemessen oder kulturell unsensibel zu berühren.
- Unangemessene, sexualisierte oder entwertende Ausdrücke zu verwenden.
- Eine Beziehung zu Kindern oder Jugendlichen aufzubauen, die als ausbeuterisch oder misshandelnd erachtet werden könnte.
- Übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind oder Jugendlichen getrennt von den anderen zu verbringen.
- Illegales, gefährliches oder misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen zu dulden oder zu unterstützen.
- Kinder oder Jugendliche um einen Dienst oder Gefallen zu bitten, der als missbräuchlich oder ausbeuterisch betrachtet werden könnte.
Verpflichtung zur Schulung und Weiterbildung:
Ich nehme regelmäßig an Schulungen zur Gewaltprävention und zum gewaltfreien Umgang, zur sexualisierten Gewalt und zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen teil.
Strafregisterauszug:
Ich verpflichte mich, einen einfachen sowie einen erweiterten Strafregisterauszug vorzulegen und diesen alle fünf Jahre zu erneuern.
Einwilligung:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich das Schutzkonzept von kwadr.at und Megapoint gelesen und verstanden habe und mich zur Einhaltung aller darin enthaltenen Bestimmungen verpflichte.
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